Mögliche Bestattungsarten
Feuerbestattung
Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt. Die Möglichkeit einer Trauerfeier besteht vor der Kremation - als Trauerfeier am Sarg, oder nach der Kremation – als Trauerfeier an der Urne bzw. feierliche Urnenbeisetzung.
Erdbestattung
Die/der Verstorbene wird, eingebettet in einem Sarg, zur letzten Ruhe auf einem Friedhof Ihrer Wahl beigesetzt. Es besteht die Möglichkeit einer Trauerfeier am Sarg vor der Beerdigung.
Seebestattung
Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer speziellen Seeurne zur letzten Ruhe dem Wasser der Nord- oder Ostsee übergeben. Die Möglichkeit einer Trauerfeier besteht vor der Kremation – als Trauerfeier am Sarg, oder nach der Kremation – als Trauerfeier an der Urne. Die Beisetzung der Urne auf See kann anonym oder im Beisein der Angehörigen erfolgen.
Anonymbestattung
Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium unserer Wahl eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne auf einem Friedhof unserer Wahl beigsetzt, ohne Beisein der Angehörigen. Dies ist die günstigste Form der der Bestattung.
Naturbestattung
Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne in einem sogenannten Friedwald oder Ruheforst beigesetzt, oder sie wird auf einer extra dafür vorgesehenen Almwiese, an einem Fels oder in einem Bergbach der Schweizer Alpen verstreut. Die Möglichkeit einer Trauerfeier besteht vor der Kremation – als Trauerfeier am Sarg, oder nach der Kremation als Trauerfeier an der Urne.
Sozialbestattung
Wenn der bestattungspflichtige Angehörige nachgewiesenermaßen nicht in der Lage ist, die Bestattungskosten zu tragen, werden diese auf Antrag von den Sozialämtern übernommen.
Dies gilt sowohl für Feuerbestattungen als auch für Erdbestattungen, allerdings gibt es dann ganz klare Vorgaben bezüglich der Ausstattung und der Kosten.
Wir halten dafür die passenden Angebote bereit. Die Antragstellung muss durch die bestattungspflichtigen Angehörigen erfolgen.
Auch für den Fall, dass das Sozialamt die Übernahme der Kosten ablehnt, darf ein schlichtes, würdevolles Begräbnis nicht an den Kosten scheitern.
Wir haben auch dafür die passende Lösung in Form von besonders günstigen Pauschalangeboten. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Alternative Bestattungsformen
Diamantbestattung, Gedenkdiamant
Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium unserer Wahl eingeäschert.
Anschließend werden die Kohlenstoffanteile aus der Asche getrennt und anschließend durch hohen Druck und hohe Temperaturen zu einem Diamanten gepresst, der anschließend zu Gedenkschmuck weiterverarbeitet werden kann.
Dieser Vorgang geschieht beispielsweise in der Schweiz, womit auch der deutsche Bestattungszwang umgangen werden kann.
Weltraumbestattung
Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium unserer Wahl eingeäschert.
Anschließend wird ein kleiner Teil der Asche mit einer Rakete in den Weltraum befördert, die restliche Asche muss auf herkömmliche Weise Bestattet werden.
Luftbestattung
Die/Der Verstorbene wird, eingebettet in einem Einäscherungssarg, im Krematorium unserer Wahl eingeäschert.
Die Asche wird dann von einem Heißluftballon aus in alle Winde zerstreut. Dies ist eine Zeremonie, bei der Angehörige dabei sein können.
In Deutschland ist diese Bestattungsart nicht erlaubt, jedoch in der Schweiz, Frankreich und der Tschechischen Republik möglich.